07.04.20

Arbeitsschutz während der Corona-Krise: Infektionsschutzmaßnahmen im Betrieb

Gründliches Händewaschen ist natürlich erste Pflicht bei der Vorbeugung von Infektionen. Welche Arbeitsschutz-Maßnahmen darüber hinaus jetzt notwendig sind, dabei steht QUBUS auch in diesen herausfordernden Zeiten den Unternehmen aus der Oberflächentechnik beratend zur Verfügung. Gerade auch bei der betrieblichen Umsetzung von Infektions-Schutzmaßnahmen, notwendiger Dokumentation wie Biostoff-Betriebsanweisungen und Gefährdungsbeurteilungen, Hinweisen zu Desinfektionsmitteln (Eigenherstellung und Umgang, Kennzeichnung), Gebrauch von Atemschutzmasken, etc. sind wir für Sie da. Das Arbeitsschutzgesetz fordert in Zusammenhang mit dem Infektionsschutzgesetz von den Betrieben entsprechende Maßnahmen. Pandemiepläne schützen nicht nur die Mitarbeiter, sondern sorgen auch für einen sicheren Weiterbetrieb der Produktion (Notfallvorsorgeplan – Business Continuity Plan). Fragen Sie uns – die Abteilung Umwelt, Brandschutz und Arbeitssicherheit beantwortet gerne Ihre Fragen!

Ihr Ansprechpartner:

Frank Schüle ((+49 7171 1040817. schuele[at]qubus.de)

© 2026 QUBUS Planung und Beratung Oberflächentechnik
cross