26.01.21

CE-Kennzeichnung im Fokus

Die seit 1985 gültige CEKennzeichnung kennen Unternehmer und Verantwortliche aus der Maschinensicherheit von Neuanlagen. „Für viele Betreiber ist aber noch nicht klar, dass dies nicht nur für klassische Anlagen wie z.B. Lackieranlagen und Maschinen gilt, sondern auch für kraftbetriebene Hilfseinrichtungen, Lastaufnahmemittel und auch bei Umbauten oder Erweiterungen von Anlagen zu beachten ist“, sagt Frank Schüle, Bereichsleiter bei der Qubus GmbH.

Den Beitrag (Erschienen in der besser lackieren) können Sie hier nachlesen hier.

Ihr Ansprechpartner: Frank Schüle (+49 7171 1040817. schuele[at]qubus.de)

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