08.05.26

Löschwasserrückhaltung: Gewässerschutz im Ernstfall

Brände in Industrieanlagen bringen neben akuten Gefahren oft ein unterschätztes Risiko mit sich: kontaminiertes Löschwasser. Gerade für Lackierbetriebe wird die Rückhaltung zunehmend zur Pflicht – auch wenn verbindliche Vorgaben fehlen.

Im zugehörigen Fachartikel der besser lackieren (05/2026) erfahren Abonnenten:

  • welche Bemessungsansätze sich in der Praxis bewährt haben
  • wie sich technische und organisatorische Maßnahmen optimal kombinieren lassen
  • welche typischen Fehler bei Planung und Genehmigung vermieden werden sollten

Ihr Ansprechpartner: Artur Kusminov, Tel. + 49 7171 1040820, artur.kusminov@qubus.de

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