14.02.17

Neue Vorschriften im Umweltschutz

Das neue Jahr beginnt interessant im Umweltschutz. Zwei neue maßgebliche Verordnungen zum Bundesimmissionsschutzgesetz wurden geändert:

4. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung), Genehmigungspflichtige Anlagen:
Hier ist nun der Lagerbegriff umfangreicher gestaltet so dass in Zukunft vermutlich mehr Läger in die Genehmigungspflicht kommen.

12. BImSchV, Störfallverordnung:
Die längst überfällige Umsetzung der Seveso III-Richtlinie in deutsches Recht. Dadurch ergeben sich neue Begriffe (bisher "Grundpflichten" wird zukünftig zu "Betriebsbereich der unteren Klasse" und bisher "erweiterte Pflichten" wird zu "Betriebsbereich der oberen Klasse"). Zudem erfolgt auch die Anpassung an die GHS/CLP-Verordnung. Dadurch ergeben sich Veränderungen für alle Betriebe mit Chromtrioxid im Einsatz, z.T. fallen diese unter die Mengenschwelle des Anhang I und somit aus der Störfallverordnung. Dafür gibt es weitere Pflichten und Termine einzuhalten.

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