29.04.21

REACH – Pflichten für nachgeschaltete Anwender

  • Prüfung des Sicherheitsdatenblattes, Identifizierung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen aus dem Sicherheitsdatenblatt und dem zugehörigen Expositionsszenario.
  • Information an Lieferanten (Chemielieferanten), wenn neue Informationen über Gefahren oder Risiken vorliegen bzw. wenn die eigene Anwendung im Betrieb nicht im Sicherheitsdatenblatt aufgeführt ist.
  • Bei Verwendung von SVHC (substances of very high concern): Erfüllung der Anforderungen an besonders besorgniserregende Stoffe, die in die Kandidatenliste aufgenommen wurden (z.B. Chrom VI, Blei)

    – Verwendung prüfen

    – Information nach Art.33 an den Kunden, wenn in den Erzeugnissen ein besorgniserregender Stoff (SVHC) in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent enthalten ist und Eintrag in SCIP-Datenbank für Artikel und Produkte.

  • Verwendung von SVHC (substances of very high concern, besonders besorgniserregende Stoffe, die in den Anhang XIV aufgenommen wurden (z.B. Chrom VI)

    – Verwendung ausschließlich mit Zulassung (z.B. eines Lieferanten, Konsortiums)

    – Prüfung ob eigene Verwendung von Zulassung abgedeckt ist

    – Registrierung der Verwendung bei der ECHA (REACH-IT Account)

    – Ggf. Meldung der eigenen Verwendung bei der ECHA wenn nicht über Zulassung abgedeckt

    – Überprüfung des Sicherheitsdatenblattes auf die eigene Verwendung im Unternehmen (Verwendungsbedingungen im Expositionsszenarium)

    – Wenn die Verwendung nicht abgedeckt ist, dann Erstellung eines Stoffsicherheitsberichtes

    – Arbeitsplatz-Expositionsmessungen und Messungen in Abluft und Abwasser (Durchführung bis 18.06.2021, Meldung an ECHA bis 31.12.2021) –> jährlich!!

    – Evaluierung und Dokumentation, sowie Meldung der Messergebnisse an die ECHA bis 31.12.2021 –> jährlich!!

    – Verlängerung der Zulassung bzw. Partizipation bei einem Konsortium

Ihre Ansprechpartner für mehr Informationen:

Ulrich Mäule (+49 7171 104080. maeule@qubus.de)
Frank Schüle (+49 7171 1040817. schuele@qubus.de)

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