- Prüfung des Sicherheitsdatenblattes, Identifizierung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen aus dem Sicherheitsdatenblatt und dem zugehörigen Expositionsszenario.
- Information an Lieferanten (Chemielieferanten), wenn neue Informationen über Gefahren oder Risiken vorliegen bzw. wenn die eigene Anwendung im Betrieb nicht im Sicherheitsdatenblatt aufgeführt ist.
- Bei Verwendung von SVHC (substances of very high concern): Erfüllung der Anforderungen an besonders besorgniserregende Stoffe, die in die Kandidatenliste aufgenommen wurden (z.B. Chrom VI, Blei)
– Verwendung prüfen
– Information nach Art.33 an den Kunden, wenn in den Erzeugnissen ein besorgniserregender Stoff (SVHC) in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent enthalten ist und Eintrag in SCIP-Datenbank für Artikel und Produkte.
- Verwendung von SVHC (substances of very high concern, besonders besorgniserregende Stoffe, die in den Anhang XIV aufgenommen wurden (z.B. Chrom VI)
– Verwendung ausschließlich mit Zulassung (z.B. eines Lieferanten, Konsortiums)
– Prüfung ob eigene Verwendung von Zulassung abgedeckt ist
– Registrierung der Verwendung bei der ECHA (REACH-IT Account)
– Ggf. Meldung der eigenen Verwendung bei der ECHA wenn nicht über Zulassung abgedeckt
– Überprüfung des Sicherheitsdatenblattes auf die eigene Verwendung im Unternehmen (Verwendungsbedingungen im Expositionsszenarium)
– Wenn die Verwendung nicht abgedeckt ist, dann Erstellung eines Stoffsicherheitsberichtes
– Arbeitsplatz-Expositionsmessungen und Messungen in Abluft und Abwasser (Durchführung bis 18.06.2021, Meldung an ECHA bis 31.12.2021) –> jährlich!!
– Evaluierung und Dokumentation, sowie Meldung der Messergebnisse an die ECHA bis 31.12.2021 –> jährlich!!
– Verlängerung der Zulassung bzw. Partizipation bei einem Konsortium
Ihre Ansprechpartner für mehr Informationen:
Ulrich Mäule (+49 7171 104080. maeule@qubus.de)
Frank Schüle (+49 7171 1040817. schuele@qubus.de)