Durch die Umsetzung der Industrie Emissionsrichtlinie der EU in nationales Recht müssen BImSch Betriebe jetzt einen Ausgangszustandsbericht für das Unternehmen erstellen. Der Ausgangszustandsbericht (AZB) beschreibt den aktuellen Stand des Unternehmens bezüglich der Gefahren und Risiken für Boden und Grundwasser. Er berücksichtigt auch Vorbelastungen aus früheren Nutzungen des Geländes. Im Einzelfall müssen auch Grundwasser- und Bodenuntersuchungen durchgeführt werden. Die Behörde fordert diesen AZB bei einer Neugenehmigung oder Änderungsgenehmigung.
Ihr Ansprechpartner: Ulrich Mäule | Geschäftsführender Gesellschafter QUBUS GmbH | maeule[at]qubus.de | Tel. +49 7171 10408-13