
Das Wichtigste in Kürze
Worauf Geschäftsführer und Vorgesetzte im Bereich der industriellen Oberflächentechnik bei Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilung achten müssen.
Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist im Arbeitsschutzgesetz sowie in vielen weiteren Verordnungen (z.B. GefStoffV, ArbStättV, BetrSichV, etc.) verankert. Die Verantwortung für die Einschätzung der Gefährdungen liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber.
Aufgrund der Komplexität des Themas wir die Ausarbeitung im Alltag ist Unterstützung von Fachkräften oder externe Experten genutzt. Die Verpflichtung zur Erstellung liegt jedoch weiterhin beim Unternehmer.
Arbeitsschutz umfasst den Arbeitsplatz und seien Umgebungsbedingungen. Ziel ist es, Gefahren vorzeitig zu erkennen, das Risiko einzuschätzen und entsprechende Schutzmaßnahmen einzuleiten.
Der Arbeitgeber kann seine Pflichten im Rahmen einer korrekten Pflichtenübertragung (§120 OwiG) an Vorgesetzte (analog Organigramm) delegieren. Verfügt der Arbeitgeber selbst nicht über die notwendigen Kenntnisse, muss er sich fachkundig beraten lassen.
Laut GefStoffV §6 Abs. 11 darf die Gefährdungsbeurteilung nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Zum Beispiel: Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Unterstützung erhalten Unternehmen bei:
Es gibt keine festgelegte Frist. In der Praxis hat sich ein Turnus von drei bis fünf Jahren bewährt.
Eine Überarbeitung ist allerdings vorzeitig erforderlich bei:
Wir prüfen, ob neue Verfahren, Stoffe oder Vorschriften eine Aktualisierung nötig machen.
Sinnvoll ist ein zentrales Dokument, in dem Gefährdungspotenzial je nach Arbeitsplatz erfasst werden:
Das Ziel ist es, Gefahren zu identifizieren, Schwere und Risiko zu bewerten und die Eintrittswahrscheinlichkeit abzuschätzen.
Die Gefährdungsbeurteilung für explosionsgefährdete Bereiche (§6 Gefahrstoffverordnung) muss gesondert erfolgen. Das Explosionsschutz-Dokument sollte getrennt von der allgemeinen Beurteilung erstellt werden. Hier ist spezialisiertes Fachwissen zwingend erforderlich. hier müssen außerdem die verpflichtenden Prüfungen beachtet werden.
Arbeitsschutz betrifft jeden Betrieb – die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber. Viele Gefahren lassen sich mit Erfahrung und gesundem Menschenverstand erkennen. Doch für komplexe Bereiche, wie den Umgang mit Gefahrstoffen, Maschinensicherheit oder Explosionsschutz, ist fachkundiges Expertenwissen unverzichtbar.
Ein strukturiertes Vorgehen mit Unterstützung von qualifizierten Fachkräften und in Kooperation mit den Behörden bzw. BG sorgt für Rechtssicherheit und den Schutz der Belegschaft.
Frank Schüle
Dipl.-Ing. (FH) Bereichsleiter Umwelt und Arbeitssicherheit / Brandschutz