
Das Wichtigste in Kürze
In klassischen Produktionsbetrieben kommen täglich Kleber, Lacke, Verdünner und Reinigungsmedien auf Lösemittelbasis zum Einsatz. Aufgrund ihrer teilweise entzündbaren Eigenschaften ergeben sich dabei besondere Anforderungen an den Brand- und Explosionsschutz. Betreiber stehen vor der Aufgabe, mögliche Gefährdungen systematisch zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen.
Die Grundlage dafür bilden die europäischen ATEX-Vorschriften (Atmosphères Explosibles). Sie regeln Anforderungen an Geräte, Schutzsysteme und Arbeitsbereiche, in denen explosionsfähige Atmosphären auftreten können. In der Praxis betrifft dies sowohl die Bewertung explosionsgefährdeter Bereiche als auch die Einteilung in Ex-Zonen und die Auswahl geeigneter Betriebsmittel.
Ob beim Umgang mit Lösemitteln eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann, hängt wesentlich von den Eigenschaften der eingesetzten Stoffe ab. Zu den wichtigsten Bewertungsparametern gehören:
Besonders relevant ist der Flammpunkt, dieser ist im Sicherheitsdatenblatt zu finden. Liegt dieser nicht ausreichend über der Umgebungstemperatur (in der Regel mind. 15° C), muss mit der Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären gerechnet werden. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass Lösemitteldämpfe schwerer als Luft sind und sich deshalb bodennah ausbreiten können – zum Beispiel auch in Lagerräumen.
Neben den Stoffeigenschaften spielt die Art des Umgangs mit Lösemitteln eine entscheidende Rolle. Einfluss auf das Gefährdungspotenzial haben unter anderem:
Hilfestellungen zur korrekten Ausführung von Arbeitsplätzen sowie zur Einteilung von Ex-Schutz-Zonen bieten verschiedene DGUV-Informationen und Regelwerke, darunter:
| Anwendung | Regelwerk | Titel |
|---|---|---|
| Beim Nass-Lackieren | DGUV Information 209-046 | Verarbeiten von flüssigen Beschichtungsstoffen – Brand- und Explosionsschutz |
| Für Reinigungsanlagen | DGUV Information 209-088 | Reinigen von Werkstücken mit Reinigungsflüssigkeiten |
| Allgemein | DGUV Regel 113-001 | Beispielsammlung zur Einteilung explosionsgefährdetere Bereiche in Zonen nach TRGS 711 |
Werden explosionsgefährdete Bereiche ausgewiesen, müssen die dort eingesetzten Bauteile über eine entsprechende ATEX-Zulassung verfügen, damit sie nicht als Zündquelle wirken können.
Bei ATEX-relevanten Betriebsmitteln zeigen sich in der Praxis häufig ähnliche technische und organisatorische Mängel, beispielsweise:
Solche Schwachstellen können nicht nur die Anlagensicherheit beeinträchtigen, sondern führen häufig auch zu Beanstandungen bei Prüfungen.
Wir gehen Ihre ATEX-Betriebsmittel vorab durch und finden die typischen Mängel, bevor der Prüfer sie findet.
Der sogenannte Sparbefeuchter ist ein Beispiel für eine Schutzmaßnahme im Umgang mit Lösemitteln. Dabei wird nur eine kontrollierte Menge Lösemittel abgeben, während der Behälter ansonsten dicht verschlossen bleibt. Der Sparbefeuchter zählt zu den empfohlenen Maßnahmen in verschiedenen DGUV- und BG-Regelwerken.
Für den sicheren Umgang mit Lösemitteln empfiehlt sich ein systematisches Vorgehen im Betrieb:
Der sichere Umgang mit Lösemitteln erfordert die Kombination aus Stoffkenntnis, verfahrenstechnischer Bewertung und regelmäßiger Prüfung der eingesetzten Betriebsmittel. QUBUS steht Ihnen hier zur Seite, um zuverlässig Schwachstellen zu identifizieren und Lösungen zur weiteren Reduzierung von Explosionsrisiken vorzunehmen.
Frank Schüle
Dipl.-Ing. (FH) Bereichsleiter Umwelt und Arbeitssicherheit / Brandschutz