Veröffentlicht am 22.06.2025
3 Min. Lesezeit

Durchdachtes Prüfmanagement für wiederkehrende Prüfpflichten nutzen

Arbeitsmittel müssen über ihre gesamte Einsatzzeit wiederkehrend geprüft werden. Wir zeigen, was prüfpflichtig ist, wer prüfen darf und wie ein strukturiertes Prüfmanagement Fristen und Zuständigkeiten sichert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Prüfpflichtig sind alle Arbeitsmittel, deren Nutzung ein Gefährdungspotenzial für Mitarbeitende birgt.
  • Geprüft wird vor der ersten Inbetriebnahme, regelmäßig im Betrieb sowie nach Änderungen, Schäden oder Unfällen.
  • Die Prüfpflicht liegt beim Betreiber, auch bei geleasten oder geliehenen Arbeitsmitteln.

Unternehmen sind verpflichtet einer wiederkehrenden Prüfung ihrer Arbeitsmittel nachzukommen. Mit einem durchdachten Prüfmanagement gelingt es den Überblick zu behalten.

Die wichtigsten Fragen zu wiederkehrenden Prüfpflichten

Was sind wiederkehrende Prüfpflichten?

Wiederkehrende Prüfungen dienen dazu, die Funktionsfähigkeit und Eignung über den gesamten Einsatzzeitraum hinweg sicherzustellen. Gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen reduzieren Risiken für Beschäftigte und gewährleisten die Betriebssicherheit.

Welche Arbeitsmittel unterliegen der Prüfung?

Prüfpflichtig sind alle technischen Geräte, Maschinen oder Anlagen, deren Nutzung ein Gefährdungspotenzial für Mitarbeitende birgt.

Rechtlicher Bezug: §2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) definiert Arbeitsmittel als Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, einschließlich überwachungsbedürftiger Anlagen – Dazu zählen Tätigkeiten wie Montieren, Bedienen, Instandhalten oder Prüfen.

Warum sind wiederkehrende Prüfpflichten wichtig?

Unterlassene Prüfungen oder unsachgemäßer Betrieb können zu Arbeitsunfällen, Haftungsfällen oder behördlichen Sanktionen führen. Wiederkehrende Prüfungen schaffen Transparenz, stärken das Vertrauen in die betrieblichen Abläufe und unterstützen einen reibungslosen Betrieb.

Wer darf die Prüfungen durchführen?

  • Befähigte Personen (bP)
  • Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS)
  • In einigen Fällen qualifizierte eigene Mitarbeitende

Wie oft müssen die Prüfungen durchgeführt werden?

  • vor der ersten Inbetriebnahme
  • regelmäßig während des Betriebs
  • nach Änderungen, Schäden oder Unfällen

Intervalle: Abhängig von Gesetz, Technischen Regeln, Gefährdungsbeurteilung und Herstellerangaben.

Typische prüfpflichtige Arbeitsmittel

  • Aufzugsanlagen, Druckbehälter, Druckluftversorgung
  • Elektrische Betriebsmittel (ortsfest und ortsbeweglich)
  • ATEX-Anlagen, Leitern, Gerüste, Brandschutzeinrichtungen
  • Krane, Hebezeuge, Lagereinrichtungen; Flurförderzeuge
  • Umweltschutzanlagen (Abscheider, Auffangwannen, Abluftreinigungsanlagen)

Hinweis: Die Prüfpflicht liegt beim Betreiber, auch bei geleasten, geliehenen oder mitgebrachten Arbeitsmitteln, sofern vertraglich nicht anders geregelt.

Prüfarten für betroffene Arbeitsmittel

01

Ordnungsprüfung

  • Überprüfung der Unterlagen, Einsatzgemäßheit und Prüffristen
  • Dokumentation von Änderungen seit der letzten Prüfung
  • Einhaltung behördlicher Auflagen

02

Technische Prüfung

  • Kontrolle sicherheitsrelevanter Merkmale direkt am Objekt
  • Methoden: Sichtprüfung, Funktionsprüfung, Messungen

Rechtliche Grundlagen

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
  • DGUV-Vorschriften, VdS-Richtlinien, baurechtliche Regelungen und spezielle länderspezifische Prüfverordnungen

Herausforderungen im Prüfmanagement

In Betrieben mit vielen Anlagen können Fristen, Prüfumfang und Zuständigkeiten variieren. Mangelnde Organisation oder unklare Zuständigkeiten führen oft zu Problemen. Ein strukturiertes Prüfmanagement schafft Übersicht und Sicherheit.

Viele Anlagen, viele Fristen?

Wir führen Ihre Prüfpflichten in einer Übersicht zusammen und legen fest, wer wann was prüft.

Warum ein durchdachtes Prüfmanagement entscheidend ist

Ein gutes Prüfmanagement umfasst:

  • strukturierte Planung und klare Zuständigkeiten
  • regelmäßig geschultes Personal
  • transparente Dokumentation der Prüfergebnisse
  • Überwachung von Prüffristen

Dies erhöht die Sicherheit, stärkt das Vertrauen in interne Abläufe und schafft Freiräume für das Wesentliche.

Prüfprotokoll – gesetzlich erforderlich und praktisch

Die Betriebssicherheitsverordnung ($14 Abs. 5) schreibt vor, dass Prüfergebnisse dokumentiert und aufbewahrt werden. Ein vollständiges Prüfprotokoll enthält:

  • Bezeichnung des Arbeitsmittels
  • Datum, Art und Umfang der Prüfung
  • Name und Qualifikation der prüfenden Person
  • Ergebnisse und Bewertung
  • Festlegung des nächsten Prüftermins

Vorteile: Rechtssicherheit, Nachweis für Audits, Aufsichtsbehörden, Unfalluntersuchungen und Haftungsfragen.

Zusammenarbeit mit QUBUS

Einer Vielzahl von Unternehmen konnten wir durch die strukturierte Überprüfung dabei unterstützen ihr eigenes Prüfmanagement aufzubauen und zu ergänzen. Bedingt durch die große Anzahl unterschiedlicher Prüfungen ist es für den Betreiber schwierig die Übersicht zu behalten. QUBUS sichtet den Betrieb und unterstützt bei der Ermittlung und Umsetzung.

Empfohlene Vorgehensweise zur Prüfplanung

  1. Übersichten aller prüfpflichtigen Anlagen und Arbeitsmittel erstellen
  2. Zugehörige Rechtsvorschriften ermitteln
  3. Fristen und zuständige Prüfer festlegen
  4. Prüfung beauftragen und durchführen
  5. Prüfbericht auswerten, Mängel beheben, ggf. Nachprüfung
  6. Nächsten Prüftermin einpflegen und überwachen
  7. Vorschriften beobachten und Änderungen anpassen

Zusatz: Herstellerangaben, DGUV-Informationen und Begehungen mit Experten sind hilfreich.

Inhalt

Frank Schüle

Frank Schüle

Dipl.-Ing. (FH) Bereichsleiter Umwelt und Arbeitssicherheit / Brandschutz

+49 7171 10408-17 schuele@qubus.de

Wissen Sie, welche Prüfung als Nächstes fällig ist?

Wir sichten Ihren Betrieb, erfassen alle prüfpflichtigen Arbeitsmittel und bauen mit Ihnen einen Prüfplan mit Fristen und Zuständigkeiten auf.

Passende Leistungen

Wir prüfen Ihre Ausgangslage, zeigen den Handlungsbedarf auf und begleiten Sie bei der Umsetzung.

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