Veröffentlicht am 22.07.2025
4 Min. Lesezeit

Sicherheitsvorkehrungen und Explosionsschutz-Anforderungen im Lacklager

In Lack- und Lösemittellagern entstehen schnell explosionsfähige Gemische. Wir zeigen, wie Gefahrstoffe richtig beurteilt, Ex-Zonen eingeteilt und Lager mit Lüftung, Ex-Schutz und Potentialausgleich abgesichert werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Lösemitteldämpfe aus Lacken bilden mit Luftsauerstoff explosionsfähige Gemische, eine Zündquelle genügt.
  • Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, das Explosionsschutzdokument.
  • Lüftung, ex-geschützte Geräte sowie Erdung und Potentialausgleich sind die zentralen technischen Maßnahmen.

Ein Lacklager muss so gesichert werden, dass Brand- und Explosionsgefahren minimiert werden. Es gelten besondere Anforderungen an Umwelt-, Brand- und Arbeitssicherheit, da hier häufig leicht entzündbare und potenziell gefährliche Stoffe gelagert werden. In Unternehmen, die mit Farben, Lacken, Härtern oder Lösemitteln arbeiten, sind Lack- und Lösemittellager ein zentraler Bestandteil der Betriebsabläufe und sollten dementsprechend gesichert werden.

Die wichtigsten Fragen rund um ein sicheres Lacklager

Warum benötigt es bestimmte Sicherheitsvorkehrungen für Lacke?

Lacke und Farben bestehen aus Bindemitteln, Pigmenten, Additiven und Lösemitteln. Lösemittel bestehen in der Regel aus flüchtigen organischen Verbindungen (VOC), die bei entsprechenden Temperaturen verdampfen. Wird der Flammpunkt erreicht, bilden sich entzündbare Dämpfe. In Verbindung mit Luftsauerstoff kann dies zu explosionsfähigen Gemischen führen. Diese Dämpfe können wiederum in Verbindung mit einer Zündquelle (z.B. Funken, Flamme, heiße Oberflächen) zu einer Explosion führen.

Wie lassen sich Explosionsgefahren ermitteln?

Die Explosionsgefahr hängt von den physikalischen Eigenschaften, den sogenannten Explosionsgrenzen, (UEG, OEG gemäß Punkt 9 des Sicherheitsdatenblatts) ab. Diese beschreiben, in welchen Konzentrationen eine Substanz mit Luft ein explosives Gemisch bildet.

  • UEG (Untere Explosionsgrenze) = niedrigste Konzentration für explosionsfähige Atmosphäre
  • OEG (Obere Explosionsgrenze) = höchste Konzentration, bei der noch eine Explosion möglich ist

Diese Angaben sind eine wichtige Grundlage für die Ex-Zonen-Einteilung.

Wie werden Gefahrstoffe richtig beurteilt?

Das GHS (Global Harmonisiertes System) bezeichnet und kennzeichnet Chemikalien. In der EU wird dies durch die CLP (Classification, Labelling, Packaging)-Verordnung umgesetzt. Seit der Umstellung auf dieses System lässt sich am Piktogramm (GHS 02) allein nicht mehr erkennen, wie hoch die Gefährlichkeit eines Stoffes oder Gemisches tatsächlich ist, da stets das gleiche Symbol verwendet wird. Für eine korrekte Beurteilung sind daher die folgenden Stoffeigenschaften entscheidend:

  • Flammpunkt (FP)
  • Siedepunkt bzw. Dampfdruck
  • H-Sätze auf dem Etikett und im Sicherheitsdatenblatt (SDB)

Welche rechtlichen Grundlagen gelten in Deutschland?

Für Lacklager und andere explosionsgefährdete Bereiche gelten:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – Anforderungen an Betrieb und Prüfungen
  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)

Welche Pflichten hat ein Arbeitgeber?

Es muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und die Schutzmaßnahmen entsprechend den Anforderungen festgelegt werden. Diese spezielle Gefährdungsbeurteilung wird auch Explosionsschutzdokument genannt. Darin müssen auch die entsprechenden Prüfungen (nach BetrSichV) festgelegt werden.

Klassifizierung der Gefährdungsbereiche

Ein wesentlicher Schritt im Explosionsschutz ist die Zoneneinteilung, bei der der Gefährdungsbereich je nach Auftreten von gefährlichen explosionsfähigen Atmosphären in drei Zonen für gasförmige Stoffe eingeteilt wird:

ZoneAuftreten explosionsfähiger Atmosphäre
Zone 0ständig oder über lange Zeit eine explosionsfähige Atmosphäre (z.B. innerhalb von Behältern)
Zone 1gelegentlich explosionsfähige Atmosphäre (z.B. in der Nähe von Mischbehältern, Pistolenreinigung)
Zone 2selten und dann nur für kurze Zeit explosionsfähige Atmosphären (Passives Lager)

Sind die Ex-Zonen in Ihrem Betrieb festgelegt?

Wir bewerten Stoffe und Arbeitsbereiche vor Ort und teilen die Zonen nachvollziehbar ein.

Technische Maßnahmen & organisatorische Vorkehrungen

Zu den wichtigsten technischen Maßnahmen gehören Lüftungssysteme, ex-geschützte elektrische Geräte oder Arbeitsmittel und eine ausreichender Potentialausgleich. Ausführliche Beschreibungen einzelner Maßnahmen finden Sie weiter unten.

Alle Mitarbeiter, die im oder in der Nähe des Lacklagers arbeiten, müssen entsprechend unterwiesen werden. Dazu gehört, potenzielle Gefahren und Fehlfunktionen zu erkennen, mit den Sicherheitsvorkehrungen vertraut zu sein und somit im Notfall richtig zu handeln. Das sollte in einer Betriebsanweisung festgelegt werden.

Ein sicheres Lacklager umsetzen – mit diesen technischen Maßnahmen

Lüftungssysteme

Eine ausreichende Belüftung ist entscheidend, um die Konzentration entzündbarer Dämpfe unterhalb der Explosionsgrenze zu halten. Dabei wird zwischen Zwangs- und natürlicher Lüftung unterschieden. Für Lacklager ist in der Regel eine Zwangslüftung erforderlich, die die Luft in regelmäßigen Intervallen austauscht. Im Außenbereich bei rein passiver Lagerung genügt teilweise auch die freie natürliche Lüftung über Lüftungsschlitze. Allerdings dürfen Farben meist nur in definierten Temperaturbereichen gelagert werden. Zu beachten ist außerdem immer eine bodennahe Erfassung der Lösemitteldämpfe, da diese schwerer als Luft sind.

Ex-geschützte Geräte

Alle elektrischen Betriebsmittel, die in einem explosionsgefährdeten Bereich eingesetzt werden, müssen den Ex-Schutz-Anforderungen (ATEX-Zulassung) entsprechen. Das bedeutet, dass sie so konstruiert sind, dass sie keine Funken oder heiße Oberflächen erzeugen, die eine Explosion auslösen könnten. Dies ist von der entsprechenden Zoneneinteilung abhängig.

Erdung und Potentialausgleich

Durch die Bewegung von Flüssigkeiten können statische Aufladungen entstehen. Diese können als Funken zur Zündquelle werden. Daher ist es unerlässlich, dass alle metallischen Teile im Lacklager geerdet und miteinander verbunden und Kunststoffe elektrisch leitfähig sind. Flexible Leitungen mit Klemmen an Behältern sind daher wichtig. Auch der Boden muss leitfähig sein (Gitterrost oder leitfähige Beschichtung).

Tipps für Betreiber

  • Gefahrstoffkataster führen
  • Ex-relevante Faktoren berücksichtigen (H-Sätze, Flammpunkt, UEG/OEG)
  • Notwendige Dokumentationen zusammenführen
  • Bei neuen Stoffen Zuordnung klären und ggf. Auswirkungen beachten
  • Weiter Anzeige- und Prüfpflichten beachten (BetrSichV, Wasserrecht/AwSV)
  • Regelmäßige Begehungen des Gefahrstofflagers, um Schäden rechtzeitig zu erkennen
  • Kompetente Beratung hinzuziehen und Anlagen regelmäßig prüfen lassen

Inhalt

Frank Schüle

Frank Schüle

Dipl.-Ing. (FH) Bereichsleiter Umwelt und Arbeitssicherheit / Brandschutz

+49 7171 10408-17 schuele@qubus.de

Ist Ihr Lacklager auf dem aktuellen Stand?

Wir begehen Ihr Lager, bewerten die gelagerten Stoffe, teilen die Ex-Zonen ein und erstellen das Explosionsschutzdokument mit allen Prüfpflichten.

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