
Das Wichtigste in Kürze
Anforderungen, Grundlagen und Handlungshilfen: Auswirkungen für industrielle Beschichtungsunternehmen kennen.
Die AwSV (“Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen”) gilt seit 2017 bundesweit und ersetzt die früher länderspezifischen VAwS-Regelungen. Sie verfolgt den Besorgnisgrundsatz nach § 62 WHG: Anlagen müssen so beschaffen sein, dass Gewässer nicht nachteilig verändert werden können.
Die Bagatellgrenze für Anlagen, die der AwSV unterliegen liegt bei 0,22 m3. Einzelne kleine Anlagen (z.B. mit einem einzelnen 200 Liter Fass Vorrat) fallen nicht in den Geltungsbereich der AwSV. Das gilt auch z.B. für einzeln befüllte Werkzeugmaschinen mit Kühlschmiermitteln oder Ölen bis zu diesem Volumen.
Die Pflicht gilt für alle Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen – u.a. HBV-Anlagen (z.B. Galvanikanlagen oder Eloxalanlagen) oder LAU-Anlagen (z.B. Chemikalienlager oder Tankanlagen).
Die Dokumentationspflicht gemäß § 43 AwSV gilt für alle AwSV-Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, unabhängig davon, ob sie prüfpflichtig sind oder nicht.
Die AwSV-Dokumentation ist entscheidend für Sicherheit, Rechtskonformität und Umweltschutz. Fehlende oder unvollständige Unterlagen können Bußgelder, Stilllegungen oder Haftungsrisiken nach sich ziehen.
Mithilfe der langjährigen Erfahrung und vollumfänglichen Expertise unseres Expertenteams gewährleisten wir, dass Ihre Anlagendokumentation nach AwSV alle gesetzlichen Standards erfüllt. In unserem Newsletter informieren wir Sie stets bei relevanten gesetzlichen Änderungen.
Eine vollständige AwSV-Anlagendokumentation umfasst:
Wir gleichen Ihren Anlagenbestand mit der vorhandenen Dokumentation ab und ergänzen, was für die Behörde fehlt.
Während die VAwS früher je nach Bundesland unterschiedlich war, regelt die AwSV seit 2017 zentral und einheitlich den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Alte Unterlagen können noch Bedeutung haben, sind jedoch nicht mehr rechtsgültig.
Praxisbeispiel
In einem mittelständischen Betrieb konnten wir eine Gefahrstoffliste von rund 1.300 Stoffen auf 450 relevante Einträge reduzieren – ohne Informationsverlust.
Das Ergebnis: eine rechtssichere, klar strukturierte und praxisnahe Dokumentation, die nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entspricht, sondern auch den innerbetrieblichen Umgang mit Gefahrstoffen deutlich vereinfacht.
Ein zusätzlicher Mehrwert entstand durch die Synergieeffekte mit der sicheren Badführung, wodurch Prozesse effizienter und transparenter gestaltet werden konnten.
Frank Schüle
Dipl.-Ing. (FH) Bereichsleiter Umwelt und Arbeitssicherheit / Brandschutz